
UNSER SCHULMOTTO
„Wir bauen eine Brücke, über die wir alle geh’n,
gemeinsam, zusammen,
wir nehmen alle mit und keiner bleibt steh’n,
gemeinsam, zusammen!“
Wichtiges rund um Covid-19

Notengebung – Jahreszeugnis 2020
Informationen aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 22.05.2020
Leistungserhebung, Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung
Benotete Leistungserhebungen
- sind bis zum Schuljahresende grundsätzlich nur noch möglich, wenn sie zur Bildung der Jahresfortgangsnote erforderlich sind.
- setzen eine fundierte Erarbeitung und Sicherung der Inhalte im vorangegangenen Präsenzunterricht voraus.
- werden in Jahrgangsstufe 4 wie bisher angekündigt.
- werden ggf. von allen Schülerinnen und Schülern der Klasse erbracht. Die dabei erzielte Note geht jedoch nur dann in die Jahresfortgangsnote ein, wenn sie zur Leistungsverbesserung beiträgt.
Ein Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Durchführung von Leistungserhebungen besteht nicht.
Jahreszeugnisse
- Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 1:
- Hier ergeben sich keine Änderungen.
- Das Jahreszeugnis enthält einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere zum Sozialverhalten, zum Lern- und Arbeitsverhalten, zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern und zur individuellen Lernentwicklung.
- Die Lehrkraft entscheidet in pädagogischer Verantwortung über den Umfang der Eintragungen; auch Stichpunkte sind möglich.
- Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 2:
- Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 2 werden grundsätzlich erstmals im zweiten Halbjahr benotet (§ 10 Abs. 3 GrSO); im Jahreszeugnis sind erstmals Ziffernnoten ausgewiesen (§ 15 Abs. 2 GrSO).
- Aufgrund der Einstellung des Unterrichtsbetriebs zum 16.03.2020 haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 15.06.2020 nur wenige benotete Leistungsrückmeldungen erhalten.
- Angesichts der besonderen Ausnahmesituation ist daher das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 2 analog dem der Jahrgangsstufe 1 zu fassen (Leistungsrückmeldung ausschließlich über Verbalbeurteilung).
- Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufen 3 und 4:
- Die Noten für das Jahreszeugnis in den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungsnachweise gebildet.
- Ergänzende benotete Leistungserhebungen sind nur unter den oben genannten Voraussetzungen noch möglich, dienen jedoch ausschließlich der Leistungsverbesserung.
Zusammenfassend lässt sich also sagen:
In der Regel finden bis zum Schuljahresende keine verpflichtenden Leistungsnachweise mehr statt.
Benotete Leistungserhebungen
- sind bis zum Schuljahresende aber noch möglich, wenn sie zur Bildung der Jahresfortgangsnote erforderlich sind.
- setzen eine fundierte Erarbeitung und Sicherung der Inhalte im vorangegangenen Präsenzunterricht voraus.
- werden in Jahrgangsstufe 4 rechtzeitig angekündigt.
- werden ggf. von allen Schülerinnen und Schülern der Klasse erbracht. Die dabei erzielte Note geht jedoch nur dann in die Jahresfortgangsnote ein, wenn sich diese dadurch nicht verschlechtert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an den Klassenlehrer!
HINWEIS zum Umgang mit Maßnahmen zum Corona-Virus
Liebe Eltern, die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden. Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt. Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Was können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten.
- Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien Sie da. Nehmen Sie die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst.
- Nehmen Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige Fragen stellen. x Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und Zuwendung. Auch wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein paar Tagen besser werden.
- Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können.
- Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.
- Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen.
- Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat. Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe?
- Helfen Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein.
- Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann).
- Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Schule.
- Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier nicht von zu viel Aufregung anstecken!
- Informieren Sie sich über aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de od. www.km.bayern.de )
- Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Falls Sie sich große Sorgen machen, können Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
K oordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl. Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de(Zusammengestellt auch mit Hilfe von Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_Eltern.h tml)
Betreuung vor den Weihnachtsferien
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
– Informationen für Erziehungsberechtigte –
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass am 21. und am 22. Dezember 2020 kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit bereits am Freitag, den 18. Dezember.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesen Tagen weniger Kontakte zu Mitmenschen haben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor Weihnachten senken – Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern können.
Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie ganz besonders in dieser Zeit alle unnötigen Kontakte.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an beiden Tagen eine Notbetreuung an
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
für Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,
für alle Schülerinnen und Schüler von Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie der Schulen für Kranke.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann
oder
beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten
oder
Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründung besuchen.
Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Erkältungssymptomen
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
– Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
Fieber
Husten
Kurzatmigkeit, Luftnot
Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
Hals- oder Ohrenschmerzen
(fiebriger) Schnupfen
Gliederschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen lei-den bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.